| § 1 Ziel und Zweck |
Der Tauschring Nürnberger Land ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen
und Bürgern aus dem Nürnberger Land unter dem Motto "Nachbarschaftshilfe,
Tauschen und mehr".
Die Mitglieder bieten sich gegenseitig verschiedene Dienstleistungen
nach dem Ringtauschprinzip, unentgeltlich
an. Die Gegenleistung erfolgt in Form einer Zeitgutschrift auf das Mitgliedskonto.
Neben den Tauschaktivitäten haben
die Mitglieder die Möglichkeit, sich zu gleichgesinnten
Interessensgruppen (z.B. Wandergruppe, Musizieren, Fremdsprachen, etc.)
zusammen zu schliessen.
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| § 2 Mitgliedschaft |
Prinzipiell kann jeder Mitglied beim Tauschring Nürnberger Land werden.
Hierzu muss ein Aufnahmeantrag ausgefüllt
und an den Tauschring Nürnberger Land geschickt
werden. Nach Bezahlung der Aufnahmegebühr bzw. des Mitgliedsbeitrages und Erhalt der Mitgliedsnummer ist die Mitgliedschaft vollzogen. Der Tauschring Nürnberger Land
behält sich jedoch vor, Personen von der Mitgliedschaft auszuschliessen
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§
2.1 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
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Eintritte sind zu jeder Zeit möglich.
Austritte sind ebenfalls jederzeit möglich. Eine Erstattung
der Aufnahme- bzw. Mitgliedsgebühr erfolgt nicht. Ein eventuell angesammeltes Stundenguthaben verfällt. Eine Erstattung dieser Stunden erfolgt nicht.
Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist es untersagt, weiterhin Tauschangebote wahrzunehmen.
Vorhandene Mitgliederlisten sind zu vernichten. Es ist vor allem der Datenschutz
(Weitergabe von Mitgliederdaten) zu beachten.
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§
2.2 Mitgliedsbeiträge
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Die Mitgliedsbeiträge
sind jeweils im Januar für das laufende Jahr im Voraus
fällig. Stichtag ist jeweils der 31.Januar. Beiträge können
überwiesen
oder in bar bei einem Monatstreffen eingezahlt
werden. Alternativ besteht die Möglichkeit am Bankeinzug teilzunehmen. Hierfür ist vom Mitglied eine Einzugsermächtigung auszufüllen.
Neben den laufenden Mitgliedsbeiträgen wird bei Aufnahme eine
einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Weitere Kosten
fallen nicht an.
Werden Beiträge nicht bezahlt so behält
sich der Tauschring Nürnberger Land das Recht vor, die Mitgliedschaft zu beenden.
Die Mitgliedsbeiträge dienen der Deckung laufender Kosten, Unterhalt der Homepage, anfallende Telefon-, Kopier- bzw. Portokosten.
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§
2.3 Mitgliedskonten
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Nach dem Tausch einer Dienstleistung wird der Tauschvorgang
mittels Tauschformular dokumentiert.
Die Tauschformulare werden zentral gesammelt (z.B. Abgabe beim Monatstreffen
) und den Mitgliederkonten gutgeschrieben ("Geber") bzw. abgezogen ("Nehmer").
Es besteht kein Anrecht auf Gutschrift für nicht dokumentierte
Tauschgeschäfte (d.h. das Tauschformular fehlt). Es liegt also im Interesse der Mitglieder,
ihre Tauschaktionen mittels Tauschformular zu dokumentieren.
Jedes Mitglied kann Auskunft über seinen jeweiligen Kontostand verlangen.
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§
2.4 Emails
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Die Mitgliedschaft beinhaltet auch den Empfang von Benachrichtigungen per Email. Wird dies von einem Miglied nicht gewünscht, so kann es schriftlich beim Vorstand widersprechen. Danach erhält das Mitglied keine weiteren Emails mehr.
Anmerkung: das Mitglied muß sich dann selbst darum kümmern, aktuelle Informationen über Aktivitäten, etc. zu erhalten.
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| § 3 Tauschgeschäfte |
Jedem Mitglied steht es frei Tauschanfragen abzulehnen. Das Zustandekommen aller Tauschgeschäfte ist zwischen den jeweils beteiligten Mitgliedern auszuhandeln. Es sind jeweils nur die beteiligten Mitglieder Vertragspartner.
Anmerkung: Die Vorbereitung zur Durchführung eines Tauschgeschäftes (z.B. An-/Abfahrt oder Zusammenstellung bestimmter Werkzeuge) ist zur Tauschzeit dazu zurechnen.
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| § 4 Vorstand |
Der Vorstand von Tauschring Nürnberger Land besteht im allgemeinen aus 3 Mitgliedern und wird alle 2 Jahre auf der Jahreshauptversammlung gewählt.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören u.a. die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, Überwachung und Pflege der Mitgliedskonten, Betreuung der Mitglieder, Pflege der Homepage, Verwaltung der Mitgliederliste und die Durchführung der Monatstreffen. Eine komplette Liste aller Aufgaben findet sich hier.
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| § 5 Jahreshauptversammlung |
Auf der einmal jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung - zu der alle Mitglieder eingeladen werden - können die Mitglieder Vorschläge und Änderungsanträge stellen. Außerdem gibt der Vorstand Auskunft über das abgelaufene Jahr.
Die Jahreshauptversammlung wählt alle 2 Jahre den Vorstand neu.
Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit, über Satzungsänderungen mit 2/3-Mehrheit abgestimmt.
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| § 6 Datenschutz |
Für alle Mitglieder
gelten die aktuellen Datenschutzgesetze.
Es ist vor allem nicht gestattet, Mitgliederdaten ausserhalb von Tauschring Nürnberger Land
zu verwenden oder weiterzugeben. Insbesondere eine gewerbliche Nutzung
der Daten ist verboten. Verstösse gegen den Datenschutz haben den Ausschluss der
Mitgliedschaft zur Folge.
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| § 7 Haftung |
Tauschring Nürnberger Land haftet in keiner Weise für die Aktivitäten
seiner Mitglieder. So ist vor allem die Haftung bei Unfällen/Schäden bei Tauschgeschäften oder bei der Ausübung gleichgesinnter Interessen ausgeschlossen. Bei Annahme von Dienstleistungen sind nur die beteiligten
Mitglieder "Vertragspartner".
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