Satzung

Nachfolgend finden Sie unsere Satzung die für alle Mitglieder verbindlich und verpflichtend ist.


Stand: Mai 2010

§ 1 Ziel und Zweck
§ 2 Mitgliedschaft
§ 2.1 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
§ 2.2 Mitgliedsbeiträge
§ 2.3 Mitgliedskonten
§ 2.4 Emails
§ 3 Tauschgeschäfte
§ 4 Vorstand
§ 5 Jahreshauptversammlung
§ 6 Datenschutz
§ 7 Haftung



§ 1 Ziel und Zweck

Der Tauschring Nürnberger Land ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Nürnberger Land unter dem Motto "Nachbarschaftshilfe, Tauschen und mehr".

Die Mitglieder bieten sich gegenseitig verschiedene Dienstleistungen nach dem Ringtauschprinzip, unentgeltlich an. Die Gegenleistung erfolgt in Form einer Zeitgutschrift auf das Mitgliedskonto.

Neben den Tauschaktivitäten haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich zu gleichgesinnten Interessensgruppen (z.B. Wandergruppe, Musizieren, Fremdsprachen, etc.) zusammen zu schliessen.

§ 2 Mitgliedschaft

Prinzipiell kann jeder Mitglied beim Tauschring Nürnberger Land werden. Hierzu muss ein Aufnahmeantrag ausgefüllt und an den Tauschring Nürnberger Land geschickt werden. Nach Bezahlung der Aufnahmegebühr bzw. des Mitgliedsbeitrages und Erhalt der Mitgliedsnummer ist die Mitgliedschaft vollzogen. Der Tauschring Nürnberger Land behält sich jedoch vor, Personen von der Mitgliedschaft auszuschliessen .

§ 2.1 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Eintritte sind zu jeder Zeit möglich.

Austritte sind ebenfalls jederzeit möglich. Eine Erstattung der Aufnahme- bzw. Mitgliedsgebühr erfolgt nicht. Ein eventuell angesammeltes Stundenguthaben verfällt. Eine Erstattung dieser Stunden erfolgt nicht.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist es untersagt, weiterhin Tauschangebote wahrzunehmen. Vorhandene Mitgliederlisten sind zu vernichten. Es ist vor allem der Datenschutz (Weitergabe von Mitgliederdaten) zu beachten.

§ 2.2 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Januar  für das laufende Jahr im Voraus fällig. Stichtag ist jeweils der 31.Januar. Beiträge können überwiesen oder in bar bei einem Monatstreffen eingezahlt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit am Bankeinzug teilzunehmen. Hierfür ist vom Mitglied eine Einzugsermächtigung auszufüllen.

Neben den laufenden Mitgliedsbeiträgen wird bei Aufnahme eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Weitere Kosten fallen nicht an.

Werden Beiträge nicht bezahlt so behält sich der Tauschring Nürnberger Land das Recht vor, die Mitgliedschaft zu beenden.

Die Mitgliedsbeiträge dienen der Deckung laufender Kosten, Unterhalt der Homepage, anfallende Telefon-, Kopier- bzw. Portokosten.

§ 2.3 Mitgliedskonten

Nach dem Tausch einer Dienstleistung wird der Tauschvorgang mittels Tauschformular dokumentiert. Die Tauschformulare werden zentral gesammelt (z.B. Abgabe beim Monatstreffen ) und den Mitgliederkonten gutgeschrieben ("Geber") bzw. abgezogen ("Nehmer").

Es besteht kein Anrecht auf Gutschrift für nicht dokumentierte Tauschgeschäfte (d.h. das Tauschformular fehlt). Es liegt also im Interesse der Mitglieder, ihre Tauschaktionen mittels Tauschformular zu dokumentieren.

Jedes Mitglied kann Auskunft über seinen jeweiligen Kontostand verlangen.

§ 2.4 Emails

Die Mitgliedschaft beinhaltet auch den Empfang von Benachrichtigungen per Email. Wird dies von einem Miglied nicht gewünscht, so kann es schriftlich beim Vorstand widersprechen. Danach erhält das Mitglied keine weiteren Emails mehr.

Anmerkung: das Mitglied muß sich dann selbst darum kümmern, aktuelle Informationen über Aktivitäten, etc. zu erhalten.

§ 3 Tauschgeschäfte

Jedem Mitglied steht es frei Tauschanfragen abzulehnen. Das Zustandekommen aller Tauschgeschäfte ist zwischen den jeweils beteiligten Mitgliedern auszuhandeln. Es sind jeweils nur die beteiligten Mitglieder Vertragspartner.

Anmerkung: Die Vorbereitung zur Durchführung eines Tauschgeschäftes (z.B. An-/Abfahrt oder Zusammenstellung bestimmter Werkzeuge) ist zur Tauschzeit dazu zurechnen.

§ 4 Vorstand

Der Vorstand von Tauschring Nürnberger Land besteht im allgemeinen aus 3 Mitgliedern und wird alle 2 Jahre auf der Jahreshauptversammlung gewählt.

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören u.a. die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, Überwachung und Pflege der Mitgliedskonten, Betreuung der Mitglieder, Pflege der Homepage, Verwaltung der Mitgliederliste und die Durchführung der Monatstreffen. Eine komplette Liste aller Aufgaben findet sich hier.

§ 5 Jahreshauptversammlung

Auf der einmal jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung - zu der alle Mitglieder eingeladen werden - können die Mitglieder Vorschläge und Änderungsanträge stellen. Außerdem gibt der Vorstand Auskunft über das abgelaufene Jahr.

Die Jahreshauptversammlung wählt alle 2 Jahre den Vorstand neu.

Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit, über Satzungsänderungen mit 2/3-Mehrheit abgestimmt.

§ 6 Datenschutz

Für alle Mitglieder gelten die aktuellen Datenschutzgesetze.
Es ist vor allem nicht gestattet, Mitgliederdaten ausserhalb von Tauschring Nürnberger Land zu verwenden oder weiterzugeben. Insbesondere eine gewerbliche Nutzung der Daten ist verboten. Verstösse gegen den Datenschutz haben den Ausschluss der Mitgliedschaft zur Folge.

§ 7 Haftung

Tauschring Nürnberger Land haftet in keiner Weise für die Aktivitäten seiner Mitglieder. So ist vor allem die Haftung bei Unfällen/Schäden bei Tauschgeschäften oder bei der Ausübung gleichgesinnter Interessen ausgeschlossen. Bei Annahme von Dienstleistungen sind nur die beteiligten Mitglieder "Vertragspartner".

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